Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DORIS GEISSLER e. K. | CARPET CHECK® — Stand: September 2026
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von DORIS GEISSLER e. K., handelnd unter der Marke CARPET CHECK® (nachfolgend „CARPET CHECK®“ oder „Auftragnehmer“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn CARPET CHECK® ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Art, Umfang, Inhalt und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.CARPET CHECK® erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Zustandsbewertung textiler Bodenbeläge, Dokumentation und Auswertung, Lifecycle Management, digitale Bestandsübersichten, Material- und Produktberatung, Schulung und Kompetenztransfer sowie Umsetzungsbegleitung und Qualitätssicherung.Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet CARPET CHECK® eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg.Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erkennbaren Zustand, den zugänglichen Flächen sowie den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
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3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt CARPET CHECK® rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung.Hierzu gehören – soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich – insbesondere Flächenaufstellungen, Raum- und Bereichsbezeichnungen, Bestandsinformationen sowie die Sicherstellung des Zugangs zu den zu bewertenden Flächen.Der Auftraggeber informiert CARPET CHECK® über ihm bekannte Besonderheiten oder Umstände, die für die Bewertung oder Durchführung relevant sein können.Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
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4. Durchführung der Leistungen
CARPET CHECK® erbringt die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen und im vereinbarten Umfang.CARPET CHECK® ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter oder fachkundige Dritte einzusetzen.Bei Verhinderung einer vorgesehenen Person, insbesondere aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen, kann CARPET CHECK® eine fachlich geeignete Ersatzperson einsetzen oder mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin vereinbaren.Soweit die Person des eingesetzten Beraters nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde, begründet der Einsatz einer geeigneten Ersatzperson allein kein Recht zur Minderung oder Kündigung.
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5. Termine und Stornierung durch den Auftraggeber
Vereinbarte Vor-Ort-Termine, Schulungen oder sonstige terminierte Leistungen können bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden.Bei einer späteren Stornierung kann CARPET CHECK® folgende Ausfallentschädigung berechnen:– weniger als 28 bis 14 Kalendertage vorher: 50 % der vereinbarten Vergütung– weniger als 14 Kalendertage vorher: 100 % der vereinbarten VergütungDem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CARPET CHECK® kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. CARPET CHECK® bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder sonstige projektbezogene Kosten, können zusätzlich in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Textform; E-Mail ist ausreichend.
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6. Absage oder Verlegung durch CARPET CHECK®
Kann eine vereinbarte Leistung aus einem von CARPET CHECK® nicht zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere aufgrund kurzfristiger Erkrankung, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, wird CARPET CHECK® den Auftraggeber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.Bereits gezahlte Vergütungen für Leistungen, die endgültig nicht erbracht werden können, werden erstattet.Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Zusätzliche Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit dies im Angebot vereinbart oder aufgrund nachträglich abgestimmter Änderungen erforderlich wird.Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.Für Schulungen kann im jeweiligen Angebot eine Vorauszahlung vereinbart werden.Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.CARPET CHECK® ist bei fälligen, unbeglichenen Forderungen berechtigt, weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungsausgleich zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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8. Fachliche Bewertungen und Empfehlungen
Die von CARPET CHECK® vorgenommenen Zustandsbewertungen bilden den bei der jeweiligen Begehung feststellbaren Zustand der untersuchten und zugänglichen Flächen ab.Aussagen zur weiteren Nutzbarkeit, zur voraussichtlichen Zustandsentwicklung, zu Erhaltungs- und Optimierungsmaßnahmen oder zu einem möglichen zukünftigen Austausch stellen fachliche Einschätzungen auf Grundlage des zum Bewertungszeitpunkt vorhandenen Zustands und der verfügbaren Informationen dar.Die tatsächliche weitere Entwicklung kann insbesondere durch Nutzung, Beanspruchung, Reinigung, Pflege, äußere Einwirkungen, Veränderungen der Nutzung sowie sonstige nach der Bewertung eintretende Umstände beeinflusst werden.Soweit nicht ausdrücklich beauftragt, ersetzen Empfehlungen von CARPET CHECK® keine Fachplanung oder Prüfung anderer Gewerke.
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9. Haftung
CARPET CHECK® haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CARPET CHECK® nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CARPET CHECK®.Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
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10. Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und Schutzrechte
Von CARPET CHECK® im Rahmen eines Auftrags erstellte Berichte, Auswertungen, Dokumentationen, Präsentationen, Grafiken und sonstige für den Auftraggeber bestimmte Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber in dem im jeweiligen Angebot oder Auftrag beschriebenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden.Art und Umfang der bereitgestellten Arbeitsergebnisse sowie gegebenenfalls eingeräumte Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.Nicht Gegenstand der Überlassung sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die von CARPET CHECK® eingesetzten oder entwickelten Methoden, Bewertungsmodelle, Datenbanken, Datenstrukturen, Vorlagen, Berechnungslogiken, Softwarelösungen, Dashboards und Reporting-Systeme sowie deren technische Konfigurationen, Quell- und Ausgangsdaten, Schnittstellen und sonstige zugrunde liegende System- und Infrastrukturkomponenten.Die Bereitstellung von Auswertungen, Visualisierungen oder digitalen Zugriffsmöglichkeiten begründet insbesondere keinen Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder dauerhafte Überlassung der zugrunde liegenden Datenbank, Datenstruktur, Software oder technischen Infrastruktur.Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich, datenbankrechtlich oder anderweitig geschützt sind, verbleiben die Urheber-, Datenbank- und sonstigen Schutzrechte bei CARPET CHECK® bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.Die Weitergabe der für den Auftraggeber bestimmten Arbeitsergebnisse an mit ihm verbundene Unternehmen sowie an von ihm eingeschaltete Berater, Planer, Dienstleister oder ausführende Unternehmen ist zulässig, soweit dies für das jeweilige Projekt oder die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen erforderlich ist.Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Übertragung oder Bereitstellung für weitere Objekte, Standorte, Gesellschaften oder andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.Weitergehende Nutzungs-, Zugriffs-, Bereitstellungs- oder Überlassungsrechte können auf Wunsch des Auftraggebers gesondert vereinbart und vergütet werden.
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11. Vertraulichkeit und projektbezogene Daten
Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, nicht öffentlich zugängliche geschäftliche und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.CARPET CHECK® darf projektbezogene Daten, Fotos und sonstige Informationen zur Durchführung und Dokumentation des jeweiligen Auftrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeiten und speichern.Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.Eine Verwendung des Namens, Logos oder konkreter Projektdaten des Auftraggebers zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
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12. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs
Ändert oder erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den vereinbarten Leistungsumfang, werden daraus entstehende zusätzliche Leistungen und Vergütungen vor ihrer Durchführung abgestimmt.Dies gilt insbesondere bei zusätzlichen Flächen oder Standorten sowie zusätzlichen Dokumentations-, Auswertungs-, Beratungs- oder Begleitungsleistungen, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst waren.
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13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von CARPET CHECK®.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.Stand: September 2026
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Anbieter
DORIS GEISSLER e. K.handelnd unter der Marke CARPET CHECK®Rathausstraße 6185757 Karlsfeld